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Grundsteuerreform 2022 – Feststellungserklärung einfach selbst gemacht!

Grundsteuerreform 2022 – was tun ab 01.07.2022?

Aus den von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften/WEGs erhalten wir aktuell sehr viele Anfragen und Rückfragen zur neuen Grundsteuererklärung, die ab 01. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden kann. Daher haben wir uns dazu entschlossen, in diesem Blogartikel eine Hilfestellung zu geben, damit Ihnen die Grundsteuererklärung gelingt.

Für diejenigen, die ihre Erklärung selbst machen, schätzen wir den zeitlichen Aufwand auf 5-10 Minuten. Für vorbereitende Maßnahmen veranschlagen wir zwischen 10-30 Minuten (abhängig davon, ob alle Unterlagen vorhanden sind oder eben nicht).

Welche Daten sind anzugeben?

Das hängt grundsätzlich vom Berechnungsmodell ab. Wenn das Bundesland, in dem die Immobilie liegt, das vom Bund vorgeschlagene Modell annimmt, sind die u.g. Daten zu übermitteln.
Zu diesen Bundesländern gehören beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

  • Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung)
  • Baujahr
  • Zahl der kleinen, mittleren und großen Wohnungen, wobei „klein“ unter 60 Quadratmeter bedeutet, „mittel“ 60 bis 100 Quadratmeter und „groß“ mehr als 100 Quadratmeter
  • Zahl der Garagen und Stellplätze

Für Grundstücke, die in Rheinland-Pfalz liegen, sendet die Finanzverwaltung im Informations-schreiben ein sog. „Datenstammblatt“ als Anhang mit, aus welchem bereits einige Daten hervorgehen. Wir empfehlen, diese Daten kritisch zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Die Bundesländer Hessen und Bayern (wie auch Niedersachsen und Hamburg) haben sich für ein sog. „Flächen-Faktor-Modell“ entschieden. Das Bundesland Baden-Württemberg berechnet die neue Grundsteuer nach dem sog. „Bodenwertmodell“.
Bei diesen länderspezifischen Modellen müssen lediglich folgende Angaben ans zuständige Finanzamt übermittelt werden:

  • Grundbuchdaten (z.B. Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche, Wohnfläche/Nutzungsfläche, Grundbuch-Blatt)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Angaben zur Wohnfläche (bei zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden)
  • Angaben zur Nutzungsfläche (bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, z.B. Läden)


Da die von uns verwalteten Liegenschaften hauptsächlich in Hessen liegen, konzentrieren wir uns in folgenden auf die konkrete Vorbereitung zur Grundsteuererklärung für in Hessen befindliche Grundstücke und Gebäude.

Leitfaden zur Erklärung und Übermittlung des Steuermessbetrages für in Hessen befindliche Grundstücke und Gebäude:

  1. Zunächst überprüfen Sie bitte, an welches hessische Finanzamt Sie die Erklärung absenden müssen:  https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/finanzamt-fuer-die-grundsteuerreform-suchen
    Vergleichen Sie, ob das für Sie zuständige Finanzamt (z.B. das Finanzamt Hofheim/Taunus für Ihre Wohnung in 65239 Hochheim oder das Finanzamt Groß-Gerau für Ihre Wohnung in 65428 Rüsselsheim) Ihnen im Juni 2022 auch das offizielle Informationsschreiben zur Grundsteuerreform 2022 zugesendet hat.
  2.  Es stellt sich nun noch die Frage, woher Eigentümer:innen von hessischen Grundstücken und Gebäuden die zu übermittelnden Daten (s.o.) finden. Dies ist ganz einfach!

Grundbuchdaten:
Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich zunächst den Grundbuchauszug für Ihr Grundstück aus Ihren Kaufvertrags-Unterlagen heraussuchen. Sollte Ihnen dieser fehlen, können Sie sich beim Grundbuchamt Ihrer Gemeinde (z.B. Grundbuchamt Wiesbaden für Ihre Eigentumswohnung in Hochheim) unter Vorlage Ihres Personalausweises einen aktuellen Grundbuchauszug (Kosten ca. 10-20,-€) besorgen. In Ihren Kaufvertragsunterlagen finden Sie i.d.R. auch Angaben zur Wohnfläche (z.B. aus Bauunterlagen oder Kaufvertrag).
Darüber hinaus benötigen Sie noch das Informationsschreiben Ihres Finanzamtes zur Grundsteuerreform 2022 in Hessen. In diesen beiden Dokumenten finden Sie i.d.R. alle zu meldenden Angaben.

Tipp: Sie können die Daten zu Ihrem Grundbesitz (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Lage) auch bei der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis kostenlos abrufen und ggf. mit den Ihnen vorliegenden Daten aus dem Grundbuchauszug vergleichen.

Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung):
Diese Angabe ist individuell von Ihnen zu beantworten. Die Frage ist, ob Ihre Wohnung überwiegend zum Wohnen oder gewerblich (z.B. Laden, Apotheke, Steuerbüro etc.) genutzt wird.

Bodenrichtwert:
Den Bodenrichtwert müssen Sie nicht angeben! Dieser liegt der Hessischen Steuerverwaltung vor und wird automatisiert beigesteuert.

Aktenzeichen des Einheitswertes:
Dieses wird Ihnen mit dem Informationsschreiben Ihres Finanzamtes mitgeteilt (oben links oder rechts auf der ersten Seite). Sie finden das 16stellige Aktenzeichen (bisher auch „Einheitswert-Aktenzeichen“, „EW-Az.“ oder ähnlich genannt) auch auf den Einheitswertbescheiden des Finanzamts oder den Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden der Kommune.


Nachdem Sie die Daten herausgesucht haben, haben Sie bereits einen Großteil der Arbeit geschafft!

Im letzten Schritt müssen die Daten nur noch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: 

Wann sind die Daten ans Finanzamt zu übermitteln?
Der Zeitraum für die Übermittlung der Daten ist 01. Juli – 31. Oktober 2022.

Wie sind die Daten ans Finanzamt zu übermitteln?
Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich elektronisch mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens „Mein ELSTER“  (www.elster.de) an das zuständige Finanzamt zu erklären.
Wer nicht bereits einen Elster-Online-Zugang hat dem empfehlen wir, nunmehr einen solchen einzurichten. Hierzu melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer, den Sie z.B. auf Ihrem individuellen Steuerbescheid finden, auf www.elster.de an.

Nachdem Sie sich dort angemeldet haben finden Sie unter „Mein Elster“ und dann „Formulare & Leistungen“ ab 01. Juli 2022 ein entsprechendes Online-Formular für die Feststellungserklärung. Damit können Sie auch die Feststellungserklärung zur Grundsteuer 2022 für nahe Verwandte abgeben. Benötigt wird für jede Immobilie stets das individuelle Aktenzeichen bzw. die entsprechende Steuernummer, welche Sie dem Informationschreiben des Finanzamtes entnehmen können.  Folgen Sie einfach dem Formular und geben Sie die benötigten Daten in die entsprechenden Masken ein. Am Ende des Formulars können Sie die Daten nochmals überprüfen und anschließend online direkt ans Finanzamt senden.

Eine „Schritt-für-Schritt“ Anleitung für Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung finden Sie beispielsweise unter Grundsteuer_Hessen_PDF_Anleitung_Eigentumswohnung_im_Alleineigentum_mit_Stellplatz.pdf (elster.de)

Wer hilft bei der digitalen/ Online-Übermittlung der Werte ans Finanzamt und was kostet das?
Neben diversen Anbietern von Steuersoftwareprogrammen dürfen Sie sich auch von nahen Angehörige (z.B. Kinder, Lebenspartner, Geschwister) bei der digitalen Abgabe helfen lassen.
Darüber hinaus übernehmen auch Steuerberater:innen diese Dienstleistung – jedoch ist diese dann i.d.R. kostenpflichtig (z.B. 300,-€ pro Wohnung bei einem von uns angefragten Steuerberater) und Sie müssen ggf. noch die oben erwähnte Vorarbeit leisten.

Was mache ich, wenn ich keinen Internetzugang habe?
All denjenigen, die keinen Online-Zugang haben und keine Hilfe von nahen Angehörigen erhalten, wird u.U. auch die Abgabe per Papier erlaubt. In Hessen ist hierfür ein telefonischer Antrag beim zuständigen Finanzamt (siehe Informationsschreiben des Finanzamtes) zu stellen.

Muss ich künftig mehr oder weniger zahlen?
Darüber kann aktuell nur gemutmaßt werden. Da sich die Werte von Alt- und Neubauten anpassen sollten könnte die Grundsteuer für Bestandsgebäude etwas teurer und für neu errichtete Gebäude etwas günstiger werden.

Ab wann wird der neue Betrag fällig?
Die neue Grundsteuer soll ab dem Jahr 2025 gelten.

 

Weitere Antworten auf Fragen zur Grundsteuerreform Hessen finden Sie auch unter https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faq

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur elektronischen Abgabe mit ELSTER werden diese über die hessenweite Servicehotline unter Tel. 0800 522 533 5 beantwortet. Der Anruf ist gebührenfrei.

 

Wir hoffen, Ihnen durch diesen Artikel hilfreiche Informationen geliefert zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag! 

Hochheim, den 04.06.2022    Hausverwaltung Zahner

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