Leistungen
Wir stehen Ihnen mit einem umfangreichen Leistungsangebot in Sachen „WEG Verwaltung“ zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
Wir stehen Ihnen mit einem umfangreichen Leistungsangebot in Sachen „WEG Verwaltung“ zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
Wir veranlassen und überwachen den gesamten Zahlungsverkehr Ihrer WEG (Hausgeldzahlungen; Guthaben / Nachzahlungen gemäß Jahresabrechnung; Handwerkerrechnungen; Versorgerrechnungen; Sonderumlagen; Mahnwesen und Forderungsmanagement).
Die WEG-Konten werden i.d.R. bei der Deutschen Kreditbank in Berlin (DKB) geführt. Jede WEG bekommt ein Girokonto (für alle laufenden Zahlungen) sowie ein Rücklagenkonto (für die Liquiditätsreserve/Instandhaltungsrücklage).
Selbstverständlich werden alle Konten als sogenannte „Offene Fremdgeldkonten“ im Namen der WEG geführt. Der Verwaltungsbeirat kann die Kontounterlagen auf Wunsch auch unterjährig einsehen und zwischenprüfen.
Alle gestellten Rechnungen werden vor Zahlung und Buchung auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus werden auch bestehende Verträge – bspw. Versicherungsverträge, Energielieferverträge, Mietserviceverträge – regelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und ggf. der Wechsel zu einem Mitanbieter mit einem günstigeren Preis-Leistungs-Verhältnis veranlasst.
Die Buchführung und die Abrechnungserstellung erfolgt über eine auf Hausverwaltung spezialisierte Verwaltungssoftware. Alle Einnahme-, Ausgabe- und Rücklagenkonten sind eindeutig benannt und somit leicht zuzuordnen. Desweiteren führt die Hausverwaltung Zahner eine getrennte Aufstellung der umlagefähigen Kosten, der nicht-umlagefähigen Kosten sowie der Rücklagenpositionen, so dass Sie die Abrechnungsdaten möglichst komfortabel für die Betriebskostenabrechnungen mit Ihren Mietern verwenden können.
Die Aufstellung der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung wird nach Anträgen aufgestellt. Schließlich wird die zur Beschlussfassung erforderlichen Stimmenmehrheiten überprüft und Versammlungstermine sowie Versammlungsorte nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat individuell festgelegt.
Nach der Versammlung erhalten Sie unaufgefordert eine Kopie des Versammlungsprotokolls. Natürlich wird auch die Beschlusssammlung fortwährend aktualisiert.
Wir bereiten die Gemeinschaftsunterlagen stets so auf, dass wir Ihre Fragen zur Eigentumszugehörigkeit (Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum / Teileigentum / sonstige Regelungen) – insbesondere bezüglich Kostenträgerschaft – schnell und kompetent beantworten kann. Ebenso verfahren wir auch mit der Hausordnung, falls Ihre WEG hierüber verfügt.
Mindestens einmal jährlich führen wir gemeinsam mit dem Hausmeister – und auf Wunsch mit den Verwaltungsbeiräten – eine Vor-Ort-Inspektion durch. Auffälligkeiten und Besprechungspunkte werden in einem Begehungsprotokoll festgehalten, und es werden entsprechend den Befunden erforderliche Maßnahmen eingeleitet (Handwerkeraufträge, Formulierung von Tagesordnungspunkten für die nächste Eigentümerversammlung etc.).
Als WEG-Verwalter liegt unser Zuständigkeitsbereich ausschließlich in der Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Auf Anfrage von Sondereigentümern stellen wir gerne Kontakt zu zuverlässigen Fachhandwerkern her – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Bereitstellung von für den Wohnungsverkauf erforderlichen Unterlagen.
Grundsätzlich gehören sämtliche Maklertätigkeiten sowie die Mietverwaltung nicht zu unserem Leistungsangebot.
Grundsätzlich gehören sämtliche Maklertätigkeiten sowie die Mietverwaltung NICHT zu unserem Leistungsangebot.
Was kostet eine WEG-Verwaltung? Wie bekommt unsere WEG ein Angebot?
Oft werden wir gefragt, wie bei der Hausverwaltung die Kosten berechnet werden und auf welche Grundlage sich diese beziehen – hier sind erste Einschätzungen und die Bedingungen dazu.
Jede WEG ist einzigartig – nicht nur dem Gebäude betreffend (z.B. Alter, baulicher Zustand, eventuelle Auflagen des Denkmalschutzes/Brandschutzes, energetische Wirtschaftlichkeit, Instandsetzungs- oder Modernisierungsbedarf), sondern auch in Bezug auf die Bewohner (Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft, Anteil eigenbewohnender/vermietender Eigentümer, interne und externe Konflikte).
Somit kann an dieser Stelle nur ein allgemeines, unverbindliches Honorar pro Wohneinheit angegeben werden.
Die Kosten für unsere Tätigkeit als WEG Verwaltung orientieren sich am zu erwartenden Aufwand: eine Vorabprüfung ermittelt die genauen Kosten, die u.g. Tabelle gibt nur einen ersten Anhaltspunkt für die Preise nach Wohnungsanzahl. Ein weiterer Faktor ist beispielsweise der Zustand der Immobilie und der Eigentümergermeinschaft, die den Erhaltungs-und Modernisierungsbedarf und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand für Hausverwaltung und somit unsere Preise und Kosten bestimmen.
Wir haben ein breites Netzwerk an entsprechenden Dienstleistern, die sich um die entsprechenden Tätigkeiten kümmern können. Die Koordination und Betreuung der entsprechenden Dienstleister erfordern Zeit und Aufwand. Einen weitere Rolle zur Kalkulation eines Angebotes spielt die Haustechnik – so sind einfachere Anlagen i.d.R. leichter zu betreuen, haben weniger Pflegebedarf und lassen sich auch mit geringeren Kosten reparieren.
Bei moderneren Häusern mit deutlich aufwändigerer Technik sowie bei neu gegründeten WEGs mit Erstkäufern ist i.d.R. ein erheblicher zeitlicher Zeitaufwand aufgrund erhöhtem Beratungsbedarf nötig, der schwierig zu kalkulieren ist.
Bei Interesse an unseren Leistungen fragen Sie bitte ein individuelles Angebot an. Für eine erste Orientierung (Stand Juni 2024 ) können Sie mit den nachfolgend monatlichen Honorar-Richtwerten (Nettobeträge pro Einheit) für den Abschluss eines flexiblen, jederzeit kündbaren Zweijahresvertrages rechnen:
Je Wohneinheit:
20 – 30 Einheiten | 30 – 40,- € pro Einheit |
30 – 40 Einheiten | 25 – 35,- € pro Einheit |
40 – 50 Einheiten | 22 – 30,- € pro Einheit |
50 – 60 Einheiten | 20 – 30,- € pro Einheit |
Ab 50 Einheiten: | individuell |
Je Garageneinheit / TG-Einheit / Duplexeinheit / KFZ-Stellplatz / separate Speicher- oder Kellereinheit: 0 – 3,- € pro Einheit
Honorar für Sonderaufgaben (z.B. Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung): nach Vereinbarung