Technische Störungen/Notdienst
Nachfolgend wird das Verfahren geschildert, wie bei Störungen und bei Schadensfällen im Gemeinschaftseigentum vorzugehen ist.
Bei technischen Störungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung.
Im Falle von Notfällen setzen Sie sich zunächst mit dem Hausmeister und dann mit auf dem in Ihrer Liegenschaft veröffentlichten Hausaushang ausgewiesenen, individuell für Ihr Objekt zuständigen Notfall-Dienstleister in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Für den Einsatz eines Notdienst-Einsatzes werden regelmäßig Kostenaufschläge von 100-150% erhoben. Wer die sofortige Behebung von Bagatellschäden fordert muss die Kosten für diesen Notdienst selbst tragen.
Bei Neubauten wenden Sie sich bitte grundsätzlich zunächst an den Bauträger. Beachten Sie hierzu ggf. die mit Ihnen individuellen Vereinbarungen zur Beibehaltung von Gewährleistungsrechten.
Ein Notfall ist dann gegeben wenn das sofortige Tätigwerden erforderlich ist um eine Gefahr für Leib und Leben, Beeinträchtigungen der Bewohner nach Möglichkeit sowie Schäden vom Gemeinschaftseigentum abzuwenden oder gering zu halten;
Beispiele:
– Heizungsausfall während der kalten Jahreszeit
– Rohrleitungsbrüche
– Stromausfall
Bitte beachten Sie, bis zum Eintreffen eines Notdienstes schadensmindernde Maßnahmen zu treffen.