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Eigentümerversammlungen in 2021

Corona-Jahr 2021 – reine Onlineversammlungen möglich?

Die WEG-Novelle, welche zum 01.12.2020 inkraft getreten ist, macht eine Online-Teilnahme bei Versammlungen grundsätzlich möglich.

Der Gesetzgeber sieht vor, diese Online-Teilnahme als zusätzliche Option bereitzustellen. Es wird aber stets eine Versammlung mit körperlicher Anwesenheit geben.

Die Durchführung einer rein online stattfindenen Versammlung ist nicht möglich.  Es muss sichergestellt sein, dass neben der virtuellen Anwesenheit bei der Eigentümerversammlung auch stets eine physische Anwesenheit gewährleistet ist. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nicht jeder Eigentümer entsprechend technisches Equipment hat, auch nachvollziehbar.  

Insofern handelt es sich dann um eine sog. „Hybrid-Veranstaltung“. 

Für die WEG und die Verwaltung bedeutet diese Neuerung i.d.R. einen finanziellen und technischen Mehraufwand.
Um gesetzlich vorgegebene Datenschutzbestimmungen einzuhalten und den technischen Durchführungsweg (das „Wie“) zu klären und zu erläutern müssen die Wohnungseigentümergemeinschaften zunächst entscheiden, ob sie dieses für künftige Versammlungen genehmigen möchte und entsprechende Beschlüsse fassen.

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