Blog

Rechtsanspruch auf Ladestation / Wallbox: Neues WEG Recht erleichtert Einbau

Der Einbau einer privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern wird erleichtert. Das ermöglicht die Reform des WEG Rechts, die am 01.12.2020 in Kraft tritt.

Bisher wurde die Anschaffung einer Wallbox als bauliche Veränderung gesehen. Dies bedeutet, dass alle Eigentümer zustimmen müssen, bevor eine solche Ladestation eingebaut werden durfte. Für Mieter und Eigentümer war es fast unmöglich, einen Stromanschluss für ihr E-Auto in der Tiefgarage zu bekommen.

Durch die Gesetzesreform zur Förderung der E-Mobilität gibt es folgende Änderung:  
Jeder Wohnungseigentümer kann den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder an einem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die WEG kann nur noch über die Ausführung der Baumaßnahme bestimmen.  Im Gegenzug muss der Anspruchsteller selbstverständlich alle dafür anfallenden Kosten (z.B. Einbau und Wartung der Ladestation).

Wie gehe ich vor, wenn ich als Eigentümer eine Ladestation installieren möchte?
Der ADAC rät dazu, nach Auswahl einer geeigneten Ladelösung sowie Klärung der Installation durch einen Elektrofachbetrieb einen entsprechenden Beschlussantrag zur nächsten Eigentümerversammlung über das Vorhaben gestellt werden. Die WEG kann diesen Wunsch auf Errichtung einer Wallbox zwar nicht ablehnen, hat aber ein Recht auf Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Lademöglichkeit.

Wie kommen Mieter an eine eigene Wallbox?
Auch Mieter haben einen entsprechenden Anspruch auf Errichtung einer Ladesäule, der Beschlussantrag muss jedoch über den vermietenden Eigentümer, der grundsätzlich der WEG als Kostenschuldner haftet, gestellt werden.

Nach Beschlussfassung über die Ausgestaltung kann der Eigentümer die Arbeiten beauftragen. Der Elektrofachbetrieb kümmert sich i.d.R. auch um entsprechende Genehmigungen beim Netzbetreiber.

HINWEIS:
Der Beschlussantrag muss aufgrund gesetzlicher Einladungsfristen bei der Hausverwaltung Zahner grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem Termin der Versammlung gestellt werden, i.d.R. also bis spätestens 31.03.2021.  

 Tipps der Hausverwaltung Zahner:

  1. Nutzen Sie die Möglichkeit der staatlichen Wallbox-Förderung (Zuschuss i.H.v. 900,-€ je Ladepunkt über das Programm 440 bei der KfW).
  2. Viele örtliche Stromversorger (z.B. Mainova, ESWE im Rhein-Main-Gebiet) bieten für Privatkunden ein attraktives Gesamtpaket inkl. Installation an.

Disclaimer: Dies ist eine allgemeine Information nebst Handlungsempfehlung für Eigentümer, da uns seit Wochen immer wieder Fragen zur Errichtung einer Wallbox erreichen. Eine konkrete Rechtsberatung ist damit ebenso wenig verbunden wie eine Zusage der Hausverwaltung Zahner, dass Sie eine Wallbox wie erwünscht installieren dürfen!  

, , , , , ,