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Kosten Ungezieferbekämpfung – Umlagefähigkeit?

Grundsätzlich sind Kosten der Ungezieferbekämpfung nur auf den Mieter umlagefähig, wenn sie regelmäßig , d.h. laufend, entstehen (vgl. Wartung). Darüber hinaus müssen die Kosten mietvertraglich vereinbart worden sein, ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung gilt als ausreichend.  Ein Beispiel von umlagefähigen Kosten wären die Material- und Personalkosten, z.B. einer Rattenbekämpfung.Vergleichbar mit einer Ungezieferbekämpfung ist die […]