Kosten Ungezieferbekämpfung – Umlagefähigkeit?
Grundsätzlich sind Kosten der Ungezieferbekämpfung nur auf den Mieter umlagefähig, wenn sie regelmäßig , d.h. laufend, entstehen (vgl. Wartung). Darüber hinaus müssen die Kosten mietvertraglich vereinbart worden sein, ein pauschaler Verweis auf die Betriebskostenverordnung gilt als ausreichend. Ein Beispiel von umlagefähigen Kosten wären die Material- und Personalkosten, z.B. einer Rattenbekämpfung.Vergleichbar mit einer Ungezieferbekämpfung ist die […]