Das umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht vor, dass Wohnungseigentümer künftig das Recht haben, von ihrer Hausverwaltung den Nachweis einer Zertifizierung einzufordern. Ein Bestellungsbeschluss ab 01.12.2022 für eine nicht zertifizierte Hausverwaltung entspräche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Dies ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG (ordnungsgemäße Verwaltung) und verweist auf den § 26a WEG. Eine [...]