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Berufszulassung nach § 34c Gewerbeordnung erteilt

Seit dem 08.10.2018 wurde der Hausverwaltung Zahner aus Hochheim als eine der ersten Hausverwaltungen überhaupt im Main-Taunus-Kreis die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung- die neue Voraussetzung zur Berufszulassung als Immobilienverwalter– erteilt.

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ist seit dem 01.08.2018 inkraft getreten.  Es besteht dadurch eine gesetzliche Mindestqualifikation für gewerbliche WEG- und Mietverwaltungen. Bislang konnte jeder als Hausverwalter auftreten. Für bereits tätige Hausverwaltungen besteht eine Übergangsfrist bis März 2019.

Tipp: Falls Sie auf der Suche nach einer Hausverwaltung für Ihr Objekt sind, lassen Sie sich von den infrage kommenden Anbietern stets die aktuelle Berufszulassung vorlegen. Diese indiziert zum Beantragungszeitpunkt geregelte Einkommens- und Vermögensverhältnisse und liefert den Nachweis absolvierter Weiterbildungen.

Ein Verwalterangebot der Hausverwaltung Zahner für Ihre Liegenschaft können Sie hier anfordern.

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