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Wohneigentumsreform: Hausverwaltung Zahner gut vorbereitet

Das WEG stammt aus dem Jahr 1951. Voraussichtlich ab 01.12.2020 ergeben sich einige Änderungen im WEG-Recht.
Insbesondere werden Beschlüsse zu baulichen Veränderungen vereinfacht.

Darüber hinaus werden die Rechte von Ihnen als Wohnungseigentümer gestärkt. So haben WEGs einen Anspruch auf eine qualifizierte Hausverwaltung, d.h. von der IHK zertifizierten Verwalter. Diese Qualifikation haben wir bereits vor Inkrafttreten der Reform nachgewiesen (siehe hier).

Selbstverständlich werden auch unsere Mitarbeiter auf die Änderungen vorbereitet.

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