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Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG Pflicht?

Für Neubestellungen von Verwaltern ab 01.12.2022 entspricht nur noch die Bestellung eines von der IHK zertifizierten Verwalters ordnungsgemäßer Verwaltung (Stand: 20.09.2022). Nur für WEGs unter neun Einheiten gibt es im § 19 II Nr. 6 WEG eine gesetzliche Ausnahmeregelung.
Wenn also in einer Gemeinschaft ab 01.12.2022 eine nicht von der IHK zertifizierte Hausverwaltung neu bestellt wird, verstößt dieser Beschluss gegen das Gesetz und der Beschluss dazu ist anfechtbar.

Sollten Sie auf der Suche nach einer neuen Hausverwaltung bzw. am Angebot einer von der IHK zertifizierten WEG-Verwaltung für Ihre WEG ab einer Mindestgröße von 12 Einheiten sein, können Sie hier eine kostenlose und unverbindliche Anfrage stellen.

Die Hausverwaltung Zahner GmbH wurde im September 2022 von der IHK als Zertifizierter Verwalter zugelassen. 

UPDATE Oktober 2022: Inzwischen wurde die Pflicht zur Bestellung eines Zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben. Grund war, dass bis zum Zeitpunkt der Verschiebung nur wenige Verwalter zertifiziert wurden. 

Bevor Sie eine neue Hausverwaltung bestellen, empfehlen wir Ihnen, sich über unsere Leistungen und Preise für WEG-Verwaltung zu informieren.

Hier können Sie bei der Hausverwaltung Zahner GmbH eine kostenlose Anfrage für Ihre WEG (Mindestgröße 12 Einheiten) stellen

 

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